Was regeln die Paragraphen § 27 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 664 bis § 670 BGB? § 27 Abs. 2 BGB? § 266 StGB?

Antwort

§ 27 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 664 bis § 670 BGB: - § 27 Abs. 3 BGB bezieht sich auf die Haftung von Vereinsmitgliedern und besagt, dass die Mitglieder eines Vereins für Verbindlichkeiten des Vereins nicht persönlich haften. - Die §§ 664 bis 670 BGB regeln das Auftragsrecht, insbesondere die Pflichten des Beauftragten und die Rechte des Auftraggebers. Diese Paragraphen sind relevant, wenn Vereinsmitglieder im Auftrag des Vereins handeln. § 27 Abs. 2 BGB: - § 27 Abs. 2 BGB regelt die Vertretung des Vereins durch den Vorstand. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. § 266 StGB: - § 266 StGB behandelt die Untreue. Es bestraft Personen, die ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzen und dadurch dem betreuten Vermögen Schaden zufügen. Für weitere Details können die entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Strafgesetzbuch (StGB) nachgelesen werden: - [BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/) - [StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/)

Kategorie: Recht Tags: BGB StGB Paragrafen
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