Zu welchem Artikel gehört das Recht auf Eigentum im Grundgesetz?

Antwort

Das Recht auf Eigentum ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 14 verankert. Artikel 14 GG schützt das Eigentum und das Erbrecht und legt fest, dass Inhalt und Schranken des Eigentums durch die Gesetze bestimmt werden.

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