Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Eigentum an der Ware geht normalerweise erst dann auf den Käufer über, wenn die im Akkreditiv geforderten Dokumente (z. B. Konnossement, Handelsrechnung, Versicherungsdokumente) ordnungsgemäß vorgelegt und akzeptiert wurden und die Zahlung erfolgt ist oder eine Zahlungszusage der Bank vorliegt. Im Detail: - **Eigentumsübergang**: Das Eigentum an der Ware ist häufig an die Übergabe der Dokumente (insbesondere des Konnossements bei Seefracht) geknüpft. Das Konnossement ist ein Traditionspapier, das den Anspruch auf die Ware verbrieft. Wer das Original-Konnossement besitzt, kann die Ware beim Frachtführer abholen. - **Akkreditivabwicklung**: Der Lieferant übergibt die Dokumente an seine Bank, die diese an die Bank des Käufers weiterleitet. Erst wenn der Käufer (bzw. dessen Bank) die Dokumente akzeptiert und die Zahlung leistet oder zusagt, erhält er die Dokumente und damit die Verfügungsmacht über die Ware. - **Rechtliche Grundlage**: Die genauen Bedingungen können im Kaufvertrag abweichend geregelt sein (z. B. Incoterms wie FOB, CIF etc.), aber beim klassischen Dokumentenakkreditiv ist der Dokumentenfluss entscheidend für den Eigentumsübergang. **Fazit:** Bis zur ordnungsgemäßen Vorlage und Annahme der Dokumente sowie der Zahlung bleibt die Ware Eigentum des Lieferanten. Erst mit Übergabe der Dokumente (insbesondere des Konnossements) und Erfüllung der Akkreditivbedingungen geht das Eigentum auf den Käufer über. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Bank zum Thema Dokumentenakkreditiv](https://www.deutsche-bank.de/firmenkunden/internationales-geschaeft/zahlungsverkehr/akkreditive.html).
Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Nein, du kannst ein Auto grundsätzlich nur dann rechtmäßig verkaufen, wenn du auch der rechtliche Eigentümer bist oder im Auftrag des Eigentümers handelst. Die Fahrzeugpapier... [mehr]
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das einer Person eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache (ein „Ding“) verleiht und gegenüber jedermann (also „absolut“) wirkt... [mehr]