Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Nein, du kannst ein Auto grundsätzlich nur dann rechtmäßig verkaufen, wenn du auch der rechtliche Eigentümer bist oder im Auftrag des Eigentümers handelst. Die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sind zwar wichtige Dokumente, sie beweisen aber nicht automatisch das Eigentum, sondern in erster Linie die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Wenn im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ein anderer Eigentümer eingetragen ist, bist du rechtlich gesehen nicht der Eigentümer, sondern möglicherweise nur der Halter oder Besitzer. Ein Verkauf ohne Zustimmung des eingetragenen Eigentümers wäre nicht rechtmäßig und könnte zu rechtlichen Problemen führen, etwa wegen Unterschlagung oder Betrug. Fazit: Du darfst das Auto nur verkaufen, wenn du entweder selbst als Eigentümer eingetragen bist oder eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers hast. Andernfalls ist ein Verkauf nicht zulässig.
Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das einer Person eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache (ein „Ding“) verleiht und gegenüber jedermann (also „absolut“) wirkt... [mehr]
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]