Darf ich einen Pkw verkaufen, wenn alle Papiere vorliegen, aber ein anderer als Eigentümer eingetragen ist?

Antwort

Nein, du kannst ein Auto grundsätzlich nur dann rechtmäßig verkaufen, wenn du auch der rechtliche Eigentümer bist oder im Auftrag des Eigentümers handelst. Die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sind zwar wichtige Dokumente, sie beweisen aber nicht automatisch das Eigentum, sondern in erster Linie die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Wenn im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ein anderer Eigentümer eingetragen ist, bist du rechtlich gesehen nicht der Eigentümer, sondern möglicherweise nur der Halter oder Besitzer. Ein Verkauf ohne Zustimmung des eingetragenen Eigentümers wäre nicht rechtmäßig und könnte zu rechtlichen Problemen führen, etwa wegen Unterschlagung oder Betrug. Fazit: Du darfst das Auto nur verkaufen, wenn du entweder selbst als Eigentümer eingetragen bist oder eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers hast. Andernfalls ist ein Verkauf nicht zulässig.

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