Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das einer Person eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache (ein „Ding“) verleiht und gegenüber jedermann (also „absolut“) wirkt. Zu den dinglichen Rechten zählen insbesondere das Eigentum, Pfandrechte, Dienstbarkeiten und das Erbbaurecht. Sie sind im Sachenrecht geregelt und unterscheiden sich von den schuldrechtlichen Rechten, die nur zwischen bestimmten Personen wirken. Ein Beispiel: Das Eigentum an einem Auto ist ein dingliches Recht, weil es dem Eigentümer erlaubt, das Auto zu benutzen, zu verkaufen oder zu verschenken – und zwar gegenüber jedem Dritten.
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]