Nein, du kannst ein Auto grundsätzlich nur dann rechtmäßig verkaufen, wenn du auch der rechtliche Eigentümer bist oder im Auftrag des Eigentümers handelst. Die Fahrzeugpapier... [mehr]
Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entstehenden Erträge (wie Mieteinnahmen) zu ziehen, ohne selbst Eigentümer der Sache zu sein. Der Eigentümer bleibt rechtlicher Besitzer, während der Nießbraucher die tatsächliche Nutzung und die wirtschaftlichen Vorteile erhält. Der Nießbrauch ist in den §§ 1030 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Er kann an beweglichen Sachen, Immobilien oder auch an Rechten (z. B. an einem Unternehmen) bestellt werden und ist in der Regel nicht übertragbar oder vererbbar. Häufig wird der Nießbrauch im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften genutzt, etwa wenn Eltern eine Immobilie an ihre Kinder übertragen, sich aber das Recht vorbehalten, diese weiterhin zu bewohnen oder die Mieteinnahmen zu erhalten. Weitere Informationen findest du z. B. auf [Wikipedia: Nießbrauch](https://de.wikipedia.org/wiki/Nie%C3%9Fbrauch).
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Ein dingliches Recht ist ein Recht, das einer Person eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache (ein „Ding“) verleiht und gegenüber jedermann (also „absolut“) wirkt... [mehr]
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]
Das Veröffentlichen eines Fotos in einem LinkedIn-Post gilt in der Regel als kommerzieller Einsatz. LinkedIn ist eine geschäftsorientierte Plattform, und Beiträge dort dienen meist der... [mehr]