Gilt Art. 3 GG im Beamtenverhältnis?

Antwort vom

Ja, Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), der das Gleichheitsgebot regelt, gilt auch im Beamtenverhältnis. Das bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Gleichbehandlung haben und niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Das Gleichbehandlungsgebot ist auch im Beamtenrecht zu beachten, etwa bei Einstellungen, Beförderungen, Besoldung und dienstlichen Beurteilungen. Allerdings kann es im Beamtenrecht aufgrund besonderer Anforderungen oder dienstlicher Belange zu Differenzierungen kommen, diese müssen aber sachlich gerechtfertigt sein und dürfen nicht willkürlich erfolgen. Weitere Informationen findest du direkt im [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 3](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html).

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