Wer ist laut Grundgesetz Deutscher?

Antwort

Nach dem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland ist „Deutscher“ gemäß Artikel 116 Absatz 1 GG: > Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Das bedeutet: - Deutsche sind alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. - Außerdem zählen bestimmte Gruppen von Flüchtlingen und Vertriebenen aus dem historischen Kontext nach dem Zweiten Weltkrieg dazu. Den genauen Wortlaut findest du hier: [Artikel 116 GG](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html).

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