Bei welchen Straftaten muss die Polizei in die Schule kommen?

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Die Polizei muss in der Regel dann in eine Schule kommen, wenn es sich um Straftaten handelt, bei denen eine unmittelbare Gefahr besteht, Beweise gesichert werden müssen oder die Schwere der Tat ein sofortiges Einschreiten erfordert. Typische Beispiele sind: - **Körperverletzung** (z. B. schwere Prügeleien) - **Bedrohung** oder **Nötigung** (z. B. mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen) - **Drogenbesitz** oder -handel auf dem Schulgelände - **Diebstahl** oder **Raub** - **Sexuelle Übergriffe** oder **sexuelle Belästigung** - **Sachbeschädigung** in größerem Ausmaß (z. B. Brandstiftung, Vandalismus) - **Waffenbesitz** oder das Mitbringen gefährlicher Gegenstände - **Amokdrohungen** oder Hinweise auf geplante Gewalttaten In weniger schweren Fällen (z. B. kleinere Diebstähle, Beleidigungen) entscheidet die Schule oft selbst, ob die Polizei eingeschaltet wird. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Bundesland und Schulinternen Regelungen unterschiedlich sein. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten der [Polizei NRW](https://www.polizei.nrw/artikel/kriminalitaet-an-schulen) oder bei den jeweiligen Kultusministerien der Bundesländer.

Kategorie: Recht Tags: Polizei Schule Straftaten

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