Das Ausziehen vor einer Polizistin (oder einem Polizisten) kann in bestimmten Situationen verlangt werden, zum Beispiel bei einer Durchsuchung. Dies geschieht in der Regel aus folgenden Gründen:... [mehr]
Eine Polizistin darf im Rahmen einer sogenannten Durchsuchung am Körper bestimmte Maßnahmen ergreifen, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, zum Beispiel zur Gefahrenabwehr oder bei Verdacht auf Straftaten. Grundsätzlich gilt: - **Durchsuchung der Person:** Die Polizei darf eine Person durchsuchen, wenn dies gesetzlich erlaubt ist (z. B. nach § 102, § 103 StPO oder nach Polizeigesetzen der Länder). - **Intimdurchsuchung:** Das Hineinschauen in die Unterhose oder das Berühren der Genitalien gilt als besonders eingreifende Maßnahme und ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. In der Regel muss dafür ein konkreter Verdacht bestehen, dass sich dort Beweismittel oder gefährliche Gegenstände befinden. - **Schamgrenze:** Solche Maßnahmen müssen mit größtmöglicher Rücksicht auf die Schamgrenze der betroffenen Person durchgeführt werden. In der Regel werden sie von einer Person gleichen Geschlechts vorgenommen (§ 81d StPO). - **Berühren der Genitalien:** Das Anfassen des Penis ist nur dann zulässig, wenn es zur Durchsuchung unbedingt erforderlich ist (z. B. bei Verdacht, dass dort etwas versteckt ist). Auch hier gilt: Nur durch eine gleichgeschlechtliche Person, es sei denn, es liegt ein Notfall vor. **Fazit:** Eine Polizistin darf einem Mann nur dann in die Unterhose schauen oder den Penis anfassen, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt, die Maßnahme verhältnismäßig und unbedingt erforderlich ist und sie die Schamgrenze respektiert. In der Regel sollte dies durch einen männlichen Beamten erfolgen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81d.html) (StPO § 81d).
Das Ausziehen vor einer Polizistin (oder einem Polizisten) kann in bestimmten Situationen verlangt werden, zum Beispiel bei einer Durchsuchung. Dies geschieht in der Regel aus folgenden Gründen:... [mehr]
Eine körperliche Durchsuchung ist eine polizeiliche Maßnahme, die in der Regel zur Auffindung von Beweismitteln, gefährlichen Gegenständen oder zur Identitätsfeststellung dur... [mehr]
Die Polizei muss in der Regel dann in eine Schule kommen, wenn es sich um Straftaten handelt, bei denen eine unmittelbare Gefahr besteht, Beweise gesichert werden müssen oder die Schwere der Tat... [mehr]
Nein, das stimmt so nicht. Die Polizei kann und muss bereits eingreifen, bevor ein Stalker gewalttätig wird oder ins Haus eindringt. In Deutschland ist Stalking („Nachstellung“) nach... [mehr]
Bei einer erpresserischen Entführung (nach deutschem Strafrecht § 239a StGB) ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Innerhalb der Polizei übernimmt jedoch in der Regel die K... [mehr]
Eine intime Durchsuchung des Körpers durch die Polizei ein besonders eingriffsintensiver Vorgang und unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Hier der grundsätzliche Ablauf u... [mehr]
In der Schweiz ist die Leibesvisitation (körperliche Durchsuchung) rechtlich geregelt und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Sie ist ein Eingriff in die persö... [mehr]
Gericht und Polizei arbeiten grundsätzlich getrennt, haben aber Berührungspunkte. Die Polizei ist für die Ermittlung von Straftaten zuständig und leitet ihre Ergebnisse (Ermittlung... [mehr]