Wer ist bei einer erpresserischen Entführung zuständig, Polizei oder Kripo?

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Bei einer erpresserischen Entführung (nach deutschem Strafrecht § 239a StGB) ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Innerhalb der Polizei übernimmt jedoch in der Regel die Kriminalpolizei (Kripo) die Ermittlungen, da es sich um ein schweres und komplexes Verbrechen handelt. Die Kripo ist auf die Aufklärung schwerer Straftaten spezialisiert, während der polizeiliche Notruf (110) und die Schutzpolizei meist die ersten Maßnahmen am Tatort einleiten. Zusammengefasst: - **Erste Maßnahmen:** Polizei (Schutzpolizei) - **Ermittlungen:** Kriminalpolizei (Kripo) Weitere Informationen zur Kriminalpolizei findest du z.B. hier: [Kriminalpolizei – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalpolizei)

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