Nein, das stimmt so nicht. Die Polizei kann und muss bereits eingreifen, bevor ein Stalker gewalttätig wird oder ins Haus eindringt. In Deutschland ist Stalking („Nachstellung“) nach... [mehr]
Eine intime Durchsuchung des Körpers durch die Polizei ein besonders eingriffsintensiver Vorgang und unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Hier der grundsätzliche Ablauf und die wichtigsten Rahmenbedingungen: **1. Rechtliche Grundlage:** Intime Durchsuchungen sind nach § 81c Strafprozessordnung (StPO) zulässig, wenn sie zur Feststellung von Tatsachen erforderlich sind, die für das Verfahren von Bedeutung sind (z. B. Auffinden von Drogen, Waffen oder Beweismitteln, die am oder im Körper versteckt sein könnten). **2. Anordnung:** Eine solche Durchsuchung darf in der Regel nur durch einen Richter angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann auch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei anordnen, muss dies aber nachträglich richterlich bestätigen lassen. **3. Durchführung:** - Die Durchsuchung muss von einer Person gleichen Geschlechts durchgeführt werden. - In der Regel wird ein Arzt oder eine Ärztin hinzugezogen, insbesondere wenn es um das Öffnen von Körperöffnungen (z. B. After, Vagina) oder das Entnehmen von Körpermaterial geht. - Die Maßnahme muss unter Wahrung der Menschenwürde und so schonend wie möglich erfolgen. - Die betroffene Person hat das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen, sofern dies den Zweck der Maßnahme nicht gefährdet. **4. Dokumentation:** Jede intime Durchsuchung muss dokumentiert werden, inklusive Anlass, Ablauf, beteiligte Personen und Ergebnis. **5. Ablauf im Detail:** - Die betroffene Person wird über den Grund und Ablauf der Durchsuchung aufgeklärt. - Die Durchsuchung findet in einem abgeschlossenen Raum statt, um die Intimsphäre zu wahren. - Es wird überprüft, ob sich Gegenstände in Körperöffnungen oder am Körper befinden. - Bei Verdacht auf im Körperinneren versteckte Gegenstände kann eine ärztliche Untersuchung (z. B. Röntgen) angeordnet werden. **Wichtige Hinweise:** - Die Maßnahme darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss verhältnismäßig und begründet sein. - Körperliche Gewalt ist nur zulässig, wenn die betroffene Person sich weigert und andere Mittel nicht ausreichen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81c.html) (StPO § 81c). **Fazit:** Eine intime Durchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und darf nur unter strengen Voraussetzungen und mit größtmöglicher Rücksicht auf die Würde der betroffenen Person durchgeführt werden.
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Bei einer erpresserischen Entführung (nach deutschem Strafrecht § 239a StGB) ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Innerhalb der Polizei übernimmt jedoch in der Regel die K... [mehr]
Das Ausziehen vor einer Polizistin (oder einem Polizisten) kann in bestimmten Situationen verlangt werden, zum Beispiel bei einer Durchsuchung. Dies geschieht in der Regel aus folgenden Gründen:... [mehr]
Eine körperliche Durchsuchung ist eine polizeiliche Maßnahme, die in der Regel zur Auffindung von Beweismitteln, gefährlichen Gegenständen oder zur Identitätsfeststellung dur... [mehr]
In der Schweiz ist die Leibesvisitation (körperliche Durchsuchung) rechtlich geregelt und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Sie ist ein Eingriff in die persö... [mehr]
Gericht und Polizei arbeiten grundsätzlich getrennt, haben aber Berührungspunkte. Die Polizei ist für die Ermittlung von Straftaten zuständig und leitet ihre Ergebnisse (Ermittlung... [mehr]
Gegen eine Falschaussage bei der Polizei kannst du wie folgt vorgehen: 1. **Anzeige erstatten:** Wenn du glaubst, dass jemand bei der Polizei bewusst eine falsche Aussage über dich gemacht hat,... [mehr]