Kann die Polizei erst gegen Stalker vorgehen, wenn sie gewalttätig werden oder ins Haus eindringen?

Antwort vom

Nein, das stimmt so nicht. Die Polizei kann und muss bereits eingreifen, bevor ein Stalker gewalttätig wird oder ins Haus eindringt. In Deutschland ist Stalking („Nachstellung“) nach § 238 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat. Es reicht aus, wenn jemand wiederholt und beharrlich eine andere Person verfolgt, belästigt oder bedroht, sodass deren Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Betroffene können bei der Polizei Anzeige erstatten, auch wenn noch keine Gewalt angewendet wurde. Die Polizei kann dann Ermittlungen aufnehmen, Gefährderansprachen durchführen und weitere Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person einleiten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, beim Familiengericht zivilrechtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen, wie z.B. Kontakt- oder Näherungsverbote. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Polizei-Beratung](https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-alltag/stalking/) oder beim [Bundesamt für Justiz](https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Gewaltschutz/Gewaltschutz_node.html). Es ist also nicht notwendig, auf eine Eskalation zu warten – Betroffene sollten frühzeitig Hilfe suchen.

Kategorie: Recht Tags: Polizei Stalking Schutz

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