Nein, das ist in der Regel nicht zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland muss die Abmeldung von Newslettern f&uu... [mehr]
Newsletter dürfen nur an Personen verschickt werden, die dem Erhalt ausdrücklich zugestimmt haben. wird in der Regel durch ein sogenanntes Double-Opt-In-Verfahren sichergestellt, bei dem der Empfänger nach der Anmeldung eine Bestätigungs-E-Mail erhält und den Erhalt des Newsletters nochmals aktiv bestätigen muss. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt verschiedene Informationspflichten fest, die beim Versand von Newslettern beachtet werden müssen: 1. **Einwilligung**: Vor dem Versand muss eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegen. Diese Einwilligung muss dokumentiert werden. 2. **Transparenz**: Der Empfänger muss klar und verständlich darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Dies sollte in einer Datenschutzerklärung erfolgen. 3. **Widerrufsrecht**: Der Empfänger muss jederzeit die Möglichkeit haben, seine Einwilligung zu widerrufen. In jedem Newsletter sollte ein einfacher Abmeldelink enthalten sein. 4. **Datensicherheit**: Die Daten der Empfänger müssen sicher gespeichert und verarbeitet werden. 5. **Informationspflichten**: Bei der Erhebung der Daten müssen die Empfänger über folgende Punkte informiert werden: - Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen - Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden) - Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung - Dauer der Speicherung der Daten - Rechte der Betroffenen (z.B. Auskunftsrecht, Recht auf Löschung, Recht auf Datenübertragbarkeit) Weitere Informationen zur DSGVO und den entsprechenden Pflichten können auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission nachgelesen werden: [Europäische Kommission - Datenschutz](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).
Nein, das ist in der Regel nicht zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland muss die Abmeldung von Newslettern f&uu... [mehr]
Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
Ob Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) für Röntgen- und Ultraschallgeräte Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVV) nach Art. 28 DSGVO enthalten müssen, hängt davon ab, ob im R... [mehr]
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) müssen nicht zwingend eigene Datenschutzregelungen enthalten. Datenschutzrechtliche Informationen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnu... [mehr]
Das Persönlichkeitsrecht schützt die Persönlichkeit eines Menschen, insbesondere seine Privatsphäre, Ehre und das Recht am eigenen Bild und Wort. Dieses Recht gilt grundsätzli... [mehr]
Ja, Teilnahmebedingungen sollten unbedingt Hinweise zum Datenschutz beinhalten. Sobald im Rahmen eines Gewinnspiels, einer Umfrage oder einer anderen Aktion personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet... [mehr]
Wenn die Stadt Mainz personenbezogene Daten missbraucht hat, ist in der Regel der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) zuständig. Die... [mehr]
Datenschutzmissbrauch durch eine Stadt kann erhebliche Auswirkungen auf ein Verfahren haben, insbesondere wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig erhoben, verarbeitet oder weitergegeben wu... [mehr]
Ob ein Verfahren wegen Zweckentfremdung (z. B. von Wohnraum) weitergeführt werden darf, obwohl du der Meinung bist, dass die Stadt deine Daten missbraucht hat, hängt von mehreren Faktoren ab... [mehr]
Ja, eine „Verlosung unter allen Newsletter-Anmeldungen“ berührt das sogenannte Kopplungsverbot nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sowie datenschut... [mehr]