Erlaubt das EuGH-Urteil vom 13.11.2025 (C-654/23) das Zusenden von Newslettern bei Service-Registrierung?

Antwort

Das EuGH-Urteil vom 13.11.2025 in der Rechtssache C-654/23 betrifft die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einwilligung für den Versand von Newslettern im Zusammenhang mit der Registrierung für einen Service. Nach dem Urteil bleibt es dabei, dass für den Versand von Newslettern grundsätzlich eine **ausdrückliche und informierte Einwilligung** der betroffenen Person erforderlich ist. Das bedeutet: Auch wenn sich jemand für einen Service registriert, darf ihm nicht automatisch ein Newsletter zugesendet werden, es sei denn, er hat dem ausdrücklich zugestimmt. Das Urteil stellt klar, dass eine **Kopplung der Einwilligung** an die Registrierung (also: „Du bekommst den Service nur, wenn du auch den Newsletter abonnierst“) unzulässig ist, sofern der Newsletter nicht zwingend für die Nutzung des Dienstes erforderlich ist. Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig erfolgen. **Fazit:** Das EuGH-Urteil ändert nichts an der bisherigen Rechtslage: Newsletter dürfen weiterhin **nur mit ausdrücklicher Einwilligung** verschickt werden, auch wenn sich jemand für einen Service registriert. Eine automatische Zusendung ohne separate Zustimmung ist nicht zulässig. Weitere Informationen zum Urteil findest du direkt beim [Europäischen Gerichtshof](https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/).

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