Ja, das ist datenschutzrechtlich zulässig und sogar erforderlich. Wenn sich ein Kunde von Newslettern abmeldet (Opt-out), darf ihm aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weitere werbliche... [mehr]
Die Abmeldung von Newslettern betrifft in der Regel nur werbliche oder informative E-Mails, nicht aber zwingend notwendige System- oder Sicherheitsupdates. Systemupdates, die für die Vertragserfüllung, Sicherheit oder den Betrieb eines Dienstes erforderlich sind, dürfen und müssen in der Regel weiterhin verschickt werden – unabhängig von der Newsletter-Abmeldung. Es ist jedoch wichtig, dass der Anbieter klar zwischen werblichen Newslettern und notwendigen Systemmitteilungen unterscheidet. Wenn ein Kunde durch die Abmeldung vom Newsletter tatsächlich keine sicherheitsrelevanten oder vertragsnotwendigen Systemupdates mehr erhält, wäre das aus rechtlicher Sicht problematisch. Der Anbieter muss sicherstellen, dass solche wichtigen Informationen weiterhin zugestellt werden, da sie nicht unter die Einwilligungspflicht für Werbung fallen. Zusammengefasst: Es ist nicht zulässig, dass ein Kunde nach der Abmeldung vom Newsletter keine Systemupdates mehr erhält. Die Abmeldung darf sich nur auf nicht-essenzielle, insbesondere werbliche Kommunikation beziehen. Systemrelevante Informationen müssen weiterhin zugestellt werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/).
Ja, das ist datenschutzrechtlich zulässig und sogar erforderlich. Wenn sich ein Kunde von Newslettern abmeldet (Opt-out), darf ihm aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weitere werbliche... [mehr]