Was kostet eine einstweilige Verfügung?

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Die Kosten für eine einstweilige Verfügung setzen sich in Deutschland in der Regel aus Gerichtsgebühren und gegebenenfalls Anwaltskosten zusammen. Die genaue Höhe hängt vom sogenannten Streitwert ab, also dem wirtschaftlichen Interesse, das mit der Verfügung verbunden ist. **Typische Kostenpunkte:** 1. **Gerichtsgebühren:** Diese richten sich nach dem Streitwert und dem Gerichtskostengesetz (GKG). Bei einem Streitwert von z.B. 5.000 € liegen die Gerichtsgebühren für eine einstweilige Verfügung meist bei etwa 150–200 €. 2. **Anwaltskosten:** Auch diese richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Streitwert von 5.000 € liegen die Anwaltskosten (für Antragstellung und ggf. Vertretung im Termin) meist zwischen 400 und 600 €. **Beispielrechnung (Streitwert 5.000 €):** - Gerichtsgebühren: ca. 150–200 € - Anwaltskosten: ca. 400–600 € - **Gesamtkosten:** ca. 550–800 € **Wichtige Hinweise:** - Bei höheren Streitwerten steigen die Kosten entsprechend. - Wenn die Verfügung erfolgreich ist, muss in der Regel die Gegenseite die Kosten tragen. - Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, können zusätzliche Kosten entstehen. Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich ein Kostenrechner für Gerichts- und Anwaltsgebühren oder eine Beratung durch einen Anwalt.

Kategorie: Recht Tags: Verfügung Kosten Gericht

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