In einer Klageschrift wird die Bitte, dass das Gericht den Gerichtskostenvorschuss anfordert, üblicherweise wie folgt formuliert: „Es wird gebeten, den Kläger zur Zahlung des Gerichts... [mehr]
Das gezielte Beitreten zu einer Klage mit dem alleinigen Ziel, den Gegner finanziell zu ruinieren, ist rechtlich und ethisch problematisch. In Deutschland und vielen anderen Rechtssystemen gilt das sogenannte „Rechtsschutzbedürfnis“: Eine Klage darf nur erhoben werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Rechtsdurchsetzung besteht. Wer eine Klage missbräuchlich einreicht oder sich ihr anschließt, um dem Gegner zu schaden, riskiert selbst rechtliche Konsequenzen, etwa wegen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) oder sogar Schadensersatzforderungen. Gerichte können Klagen abweisen, wenn sie offensichtlich missbräuchlich sind. Zudem kann das Verhalten als sittenwidrig (§ 826 BGB) gewertet werden. In Extremfällen kann dies strafrechtliche Folgen haben, etwa als versuchte Nötigung (§ 240 StGB). Zusammengefasst: Das Beitreten zu einer Klage mit dem Ziel, den Gegner finanziell zu ruinieren, ist nicht zulässig und kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In einer Klageschrift wird die Bitte, dass das Gericht den Gerichtskostenvorschuss anfordert, üblicherweise wie folgt formuliert: „Es wird gebeten, den Kläger zur Zahlung des Gerichts... [mehr]
In einer Klageschrift wird der Antrag auf Erstattung der Gerichtskosten üblicherweise wie folgt formuliert: „Der Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ A... [mehr]
Ja, eine Klage kann aufgrund eines Klageabweisungsantrags abgewiesen werden. Ein Klageabweisungsantrag ist ein Antrag der beklagten Partei im Zivilprozess, mit dem sie beantragt, die Klage als unbegr&... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
Eine Klage nach § 839a BGB („Haftung des gerichtlichen Sachverständigen“) richtet sich gegen einen gerichtlichen Sachverständigen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fah... [mehr]
Eine zivilrechtliche Klage hemmt die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Maßgeblich für die Hemmung ist dabei der Eingang der Klageschrift bei Gericht, **sofern**... [mehr]