Wie kann man eine Klage abweisen, wenn der Kläger wegen Eigentumswechsel nicht mehr Eigentümer ist?

Antwort

Wenn der Kläger während eines laufenden Verfahrens das Eigentum an der streitgegenständlichen Sache verliert (z.B. durch Verkauf oder Übertragung), ist er grundsätzlich nicht mehr aktivlegitimiert. Das bedeutet, er ist nicht mehr berechtigt, den Anspruch im eigenen Namen geltend zu machen. Um die Klage abzuweisen, kann die beklagte Partei wie folgt vorgehen: 1. **Einrede der fehlenden Aktivlegitimation:** Die Beklagtenseite sollte dem Gericht mitteilen, dass der Kläger nicht mehr Eigentümer ist und daher nicht mehr aktivlegitimiert ist. Dies kann im Rahmen einer Klageerwiderung oder durch einen entsprechenden Schriftsatz erfolgen. 2. **Beweis des Eigentumswechsels:** Es ist sinnvoll, dem Gericht Beweise für den Eigentumswechsel vorzulegen (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag). 3. **Antrag auf Klageabweisung:** Es sollte ausdrücklich beantragt werden, die Klage als unbegründet abzuweisen, da der Kläger nicht mehr Inhaber des geltend gemachten Rechts ist. 4. **Hinweis auf § 265 ZPO:** Nach § 265 ZPO (Zivilprozessordnung) bleibt die Prozessführungsbefugnis grundsätzlich auch nach Veräußerung der streitbefangenen Sache beim Kläger. Allerdings kann der Erwerber unter bestimmten Voraussetzungen in den Prozess eintreten oder beitreten. Das Gericht prüft dann, ob der Kläger noch das Recht hat, den Prozess fortzuführen. **Wichtig:** Die genaue Vorgehensweise hängt vom Einzelfall ab. Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da prozessuale Fehler vermieden werden sollten. **Weiterführende Informationen:** - [§ 265 ZPO – Veräußerung der streitbefangenen Sache](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__265.html) - [Aktivlegitimation im Zivilprozess](https://de.wikipedia.org/wiki/Aktivlegitimation) **Fazit:** Die Klage kann mit dem Argument der fehlenden Aktivlegitimation abgewiesen werden, sofern der Kläger nicht mehr Eigentümer ist und keine besonderen prozessualen Regelungen (wie § 265 ZPO) greifen. Ein entsprechender Antrag und Nachweis sind erforderlich.

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