§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 110 BGB, auch bekannt als "Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters", regelt die Wirksamkeit von Verträgen, die von einem Minderjährigen ohne die ausdrückliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn der Minderjährige mit eigenen Mitteln einen Kaufvertrag abschließt. Wenn zur Kaufsache von jemand anderem etwas beigesteuert wird, könnte dies die Situation komplizieren. Grundsätzlich bleibt die Regelung des § 110 BGB bestehen, solange der Minderjährige mit eigenen Mitteln (z.B. Taschengeld) den Kaufpreis aufbringt. Wenn jedoch Dritte (z.B. Eltern oder andere Personen) ebenfalls zur Kaufsache beitragen, könnte dies die rechtliche Bewertung beeinflussen, insbesondere wenn es um die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geht. Es wäre ratsam, im konkreten Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Umstände und deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Kaufvertrags zu klären.
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
§ 242 BGB ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Zivilrecht und lautet: **§ 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben** *"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu be... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]
§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]