Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
§ 110 BGB, auch bekannt als "Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters", regelt die Wirksamkeit von Verträgen, die von einem Minderjährigen ohne die ausdrückliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn der Minderjährige mit eigenen Mitteln einen Kaufvertrag abschließt. Wenn zur Kaufsache von jemand anderem etwas beigesteuert wird, könnte dies die Situation komplizieren. Grundsätzlich bleibt die Regelung des § 110 BGB bestehen, solange der Minderjährige mit eigenen Mitteln (z.B. Taschengeld) den Kaufpreis aufbringt. Wenn jedoch Dritte (z.B. Eltern oder andere Personen) ebenfalls zur Kaufsache beitragen, könnte dies die rechtliche Bewertung beeinflussen, insbesondere wenn es um die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geht. Es wäre ratsam, im konkreten Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Umstände und deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Kaufvertrags zu klären.
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]