§ 110 BGB, auch bekannt als "Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters", regelt die Wirksamkeit von Verträgen, die von einem Minderjährigen ohne die ausdrückliche Zustimmung... [mehr]
§ 110 BGB, auch bekannt als "Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters", regelt die Wirksamkeit von Verträgen, die von einem Minderjährigen ohne die ausdrückliche Zustimmung... [mehr]