Muss der Gläubiger ein Verfahren vor dem zuständigen Gericht einleiten, um die Forderung weiter durchzusetzen?

Antwort

Ja, wenn der Gläubiger die Forderung weiterhin durchsetzen möchte, muss er in der Regel ein gerichtliches Verfahren einleiten. Dies geschieht oft durch die Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht. Der Gläubiger muss dabei die Forderung und die entsprechenden Beweise darlegen. Je nach Land und Rechtsordnung können auch alternative Verfahren wie das Mahnverfahren zur Verfügung stehen, um die Forderung schneller und kostengünstiger durchzusetzen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die besten Schritte zu planen.

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