Das Verbot zu essen bedeutet, dass sie nicht essen dürfen.
Wenn ein Gewerbe untersagt wurde, kannst du gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen oder Klage erheben. Zunächst solltest du den Widerspruch beim zuständigen Gewerbeamt einreichen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kannst du vor dem Verwaltungsgericht klagen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und die besten Schritte zu klären.
Das Verbot zu essen bedeutet, dass sie nicht essen dürfen.
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Ja, du darfst grundsätzlich einen Online-Flohmarkt betreiben, allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten: 1. **Gewerblichkeit**: Wenn du regelmäßig und in größ... [mehr]