Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug: Reicht es aus, alle Zahlungen und die Differenz als Forderung aufzuführen?

Antwort

Bei einer fristlosen Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug ist es wichtig, die genauen rechtlichen Anforderungen zu beachten. In der Regel reicht es nicht aus, lediglich die Zahlungen aufzuführen und die Differenz als Forderung zu benennen. Du musst die ausstehenden Zahlungen konkret benennen, den Zeitraum angeben und darlegen, dass die Zahlungen nicht geleistet wurden. Zudem sollte die Kündigung klar und unmissverständlich formuliert sein, um rechtlichen Problemen vorzubeugen. Es kann auch sinnvoll sein, eine Frist zur Nachzahlung zu setzen, bevor die fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.

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