Welche zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Käufer in Zahlungsverzug gerät?

Antwort

Damit ein Käufer in Zahlungsverzug gerät, müssen nach deutschem Recht (§ 286 BGB) grundsätzlich zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. **Fälligkeit und Durchsetzbarkeit der Forderung:** Die Zahlung muss fällig sein, das heißt, der vereinbarte Zahlungstermin ist erreicht oder überschritten. 2. **Mahnung durch den Gläubiger:** Der Käufer muss nach Fälligkeit vom Verkäufer gemahnt worden sein, es sei denn, eine Mahnung ist ausnahmsweise entbehrlich (z. B. wenn für die Zahlung ein kalendermäßig bestimmter Termin vereinbart wurde). Erst wenn beide Bedingungen erfüllt sind, gerät der Käufer in Zahlungsverzug.

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