Welche Frist gilt für die Ausschlagung eines Erbes?
Antwort vomDie Frist zur Ausschlagung eines Erbes beträgt in Deutschland sechs Wochen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Erbe von dem Erbfall und seiner Erbenstellung Kenntnis erlangt. Bei Auslandsaufenthalten kann sich die Frist auf bis zu sechs Monate verlängern. Es ist wichtig, die Ausschlagung schriftlich gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären.