Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen, wenn der Ehemann im Erbfall das Erbe ausschlägt?

Antwort

Wenn der Ehemann ein Erbe ausschlägt, betrifft das grundsätzlich nur das Vermögen, das er als Erbe erhalten würde – also den Nachlass der verstorbenen Person. Das gemeinsame Vermögen, das bereits zu Lebzeiten beiden Ehepartnern gemeinsam gehörte (z.B. gemeinsames Konto, gemeinsames Haus im Miteigentum), bleibt davon unberührt und gehört weiterhin dem überlebenden Ehepartner zu seinem Anteil. **Was passiert konkret?** 1. **Ausschlagung des Erbes:** Der Ehemann wird so behandelt, als wäre er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits verstorben. Sein Anteil am Nachlass geht dann an die nachrückenden Erben (z.B. Kinder, Eltern des Verstorbenen). 2. **Gemeinsames Vermögen:** Das Vermögen, das beiden Ehepartnern gemeinsam gehörte (z.B. im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft das eigene Vermögen des Ehemanns), bleibt beim Ehemann. Nur der Anteil des Verstorbenen am gemeinsamen Vermögen fällt in den Nachlass und wird unter den Erben verteilt. 3. **Sonderfall Zugewinngemeinschaft:** Falls die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt wurde, steht dem überlebenden Ehepartner ein sogenannter Zugewinnausgleich zu. Dieser Anspruch bleibt auch bei Ausschlagung des Erbes bestehen. **Beispiel:** Das Ehepaar besitzt gemeinsam ein Haus (je 50 %). Die Ehefrau verstirbt. Der Ehemann schlägt das Erbe aus. Seine 50 % am Haus bleiben ihm. Die 50 % der verstorbenen Ehefrau gehen an die nächsten Erben (z.B. Kinder). **Wichtig:** Die Ausschlagung des Erbes kann auch Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche und den Zugewinnausgleich haben. Es empfiehlt sich, im Einzelfall rechtlichen Rat einzuholen, da die genaue Verteilung vom Einzelfall und vom Güterstand abhängt. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html).

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