Wie lange ist die Unterbringung nach dem NPsychKG befristet?

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Die Unterbringung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (NPsychKG) ist zeitlich befristet. Nach § 18 NPsychKG darf die Unterbringung zunächst höchstens für die Dauer von sechs Wochen angeordnet werden. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber jeweils erneut gerichtlich geprüft und begründet werden. Jede weitere Verlängerung darf jeweils höchstens für drei Monate erfolgen. Quelle: [NPsychKG § 18 – Dauer der Unterbringung](https://www.nds-voris.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?doc.id=jlr-PsychKGNDV16P18)

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