Ob eine bedrohte Person der Polizei die Nummer und Adresse von Zeugen geben darf, hängt von verschiedenen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten ab. **Grundsätzliches:** - Wenn die... [mehr]
Eine Checkliste für die Auftragsdatenverarbeitung (ADV) kann folgende Punkte umfassen: 1. **Vertragliche Grundlagen**: - Existiert ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung? - Sind alle erforderlichen Informationen gemäß Art. 28 DSGVO im Vertrag enthalten? 2. **Auftragsverarbeiter**: - Wurde der Auftragsverarbeiter sorgfältig ausgewählt? - Verfügt der Auftragsverarbeiter über geeignete technische und organisatorische Maßnahmen? 3. **Zweck der Verarbeitung**: - Ist der Zweck der Datenverarbeitung klar definiert? - Sind die Datenverarbeitungszwecke mit den eigenen Unternehmenszielen vereinbar? 4. **Datenkategorien**: - Welche Datenkategorien werden verarbeitet? - Sind die Daten auf das notwendige Minimum beschränkt? 5. **Rechte der Betroffenen**: - Sind Verfahren zur Wahrung der Rechte der Betroffenen (z.B. Auskunft, Löschung) implementiert? - Wie wird die Einhaltung dieser Rechte sichergestellt? 6. **Sicherheitsmaßnahmen**: - Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind implementiert? - Gibt es regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Audits? 7. **Subunternehmer**: - Dürfen Subunternehmer eingesetzt werden? - Wurde die Zustimmung zur Beauftragung von Subunternehmern eingeholt? 8. **Datenübermittlung**: - Gibt es Regelungen zur Datenübermittlung in Drittländer? - Sind die erforderlichen Garantien für die Datenübermittlung vorhanden? 9. **Dokumentation**: - Ist die Verarbeitungstätigkeit dokumentiert? - Gibt es Protokolle über die Einhaltung der ADV-Vereinbarung? 10. **Schulung und Sensibilisierung**: - Wurden Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten geschult? - Gibt es regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen? Diese Checkliste kann als Grundlage dienen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung berücksichtigt werden.
Ob eine bedrohte Person der Polizei die Nummer und Adresse von Zeugen geben darf, hängt von verschiedenen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten ab. **Grundsätzliches:** - Wenn die... [mehr]
Das Zweckübertragungsverbot ist ein Begriff aus dem Datenschutzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Es besagt, dass personenbezogene Daten, die fü... [mehr]
Datenschutz betrifft grundsätzlich alle Personen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das umfasst: 1. **Unternehmen und Organisationen**: Jede Firma, Behörde, Verein... [mehr]
Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung bezeichnet den personenbezogener Daten, die von Behörden und öffentlichen Stellen verarbeitet werden. Ziel ist es, die Privatsphäre der B... [mehr]
Ja, ein Unternehmen ist nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die... [mehr]
Die Nutzung von GPS-Tracking in Firmenfahrzeugen ist in Deutschland datenschutzrechtlich streng geregelt. Grundsätzlich gilt: Das Überwachen von Mitarbeitern durch GPS-Ortung ist nur unter b... [mehr]
Die bloße Erwähnung in den AGB, dass „im Falle von Wartung auf das Vertragsprodukt die AVB gelten“, reicht in der Regel **nicht** aus, um die Auftragsverarbeitungsbedingungen (A... [mehr]