Welche Bedeutung hat der Begriff "zu besorgen" in § 12 BGB?

Antwort vom

Der Begriff "zu besorgen" in § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezieht sich auf die Möglichkeit, dass jemand durch die unbefugte Verwendung eines Namens in seinen Rechten verletzt wird. § 12 BGB schützt das Namensrecht und gibt dem Namensträger einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung, wenn sein Name unbefugt gebraucht wird und dadurch eine Zuordnungsverwirrung oder eine Beeinträchtigung seiner Interessen zu besorgen ist. Die Formulierung "zu besorgen" bedeutet in diesem Kontext, dass eine ernsthafte Gefahr oder Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch die unbefugte Namensverwendung eine Verwechslung oder eine Beeinträchtigung der Interessen des Namensträgers eintreten könnte. Es muss also nicht zwingend bereits eine konkrete Verletzung vorliegen; es reicht aus, dass eine solche Verletzung droht. Weitere Informationen zu § 12 BGB findest du hier: [§ 12 BGB - Einzelnorm](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html).

Kategorie: Recht Tags: Begriff Besorgen BGB

Verwandte Fragen

Was bedeutet „ambulans solvitur“?

Wahrscheinlich meinst du solvitur ambulando, nicht „ambulans solvitur“. Die feste lateinische Wendung bedeutet: „Es löst sich durchs Gehen“ bzw. sinngemäß &bdqu...

Ist „Lernareal“ ein geschützter Begriff?

„Lernareal“ ist nicht automatisch ein geschützter Begriff. Geschützt wäre das Wort nur dann, wenn dafür tatsächlich Markenrechte bestehen oder es sich ausnahmsweis...

Darf eine Wachperson nach dem BGB gegen Graffiti an einer Lagerhalle eingreifen?

Ja – eine Wachperson darf nach dem BGB grundsätzlich eingreifen, wenn sie eine laufende Graffiti-Sachbeschädigung an der Lagerhalle unmittelbar verhindern soll. Entscheidend ist aber:...