Wann greift der sachliche Anwendungsbereich der DS-GVO?

Antwort

Der sachliche Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) greift, wenn personenbezogene Daten ganz oder teilweise automatisiert verarbeitet werden oder wenn sie in einem nicht automatisierten Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Verarbeitung im privaten oder öffentlichen Sektor erfolgt. Die DS-GVO ist somit auf nahezu alle Formen der Verarbeitung personenbezogener Daten anwendbar, sofern keine spezifischen Ausnahmen greifen. Weitere Informationen findest du direkt in der DS-GVO, insbesondere in Artikel 2: [DS-GVO Artikel 2](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679).

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