Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist ein Gesetz und damit zwingendes Recht, während Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorformulierte Vertragsbedingungen eines Unternehmens sind. Grundsätzlich gilt: AGB dürfen nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften des BGB verstoßen. Tun sie das doch, sind die entsprechenden Klauseln unwirksam (§ 307 ff. BGB). Das bedeutet: Das BGB hat Vorrang vor den AGB. AGB gelten nur insoweit, wie sie mit dem BGB und anderen Gesetzen vereinbar sind. Bei einem Widerspruch zwischen AGB und BGB setzt sich also das BGB durch. Weitere Informationen findest du direkt im [BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/) und zu AGB insbesondere in den §§ 305 bis 310 BGB.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]