Ist nach der Zahlung der Nebenkostennachzahlung noch ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung möglich?

Antwort

Ja, auch nach der Zahlung einer Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung ist ein Widerspruch grundsätzlich möglich. Allerdings kann die rechtliche Situation je nach Land und spezifischen Umständen variieren. In Deutschland beispielsweise ist es wichtig, den Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist einzureichen, um die Ansprüche geltend zu machen. Es empfiehlt sich, die Abrechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs zu klären.

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