Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
Ja, es ist rechtlich möglich, eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein (WBS) in Berlin unterzuvermieten, jedoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. 1. **Zustimmung des Vermieters**: Du benötigst in der Regel die schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung. Dies ist besonders wichtig, da der Vermieter das Recht hat, die Untervermietung abzulehnen, wenn er einen wichtigen Grund hat. 2. **WBS-Bedingungen**: Die Untervermietung darf nicht gegen die Bedingungen des WBS verstoßen. Das bedeutet, dass der Untermieter ebenfalls die Voraussetzungen für einen WBS erfüllen sollte. 3. **Mietvertrag**: Der Untermietvertrag sollte klar und rechtlich korrekt formuliert sein, um spätere Konflikte zu vermeiden. 4. **Mietpreisbremse**: Bei der Untervermietung müssen die Regelungen zur Mietpreisbremse beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Miete nicht über dem zulässigen Rahmen liegt. Es ist ratsam, sich vor der Untervermietung rechtlich beraten zu lassen, um alle Aspekte zu klären.
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung durch den Mieter an einen Dritten gilt rechtlich in der Regel ebenfalls als Untervermietung. Nach § 540 Abs.1 BGB benötigt der Miet... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
In Berlin gibt es verschiedene Möglichkeiten, preiswert einen Raum für eine private Geburtstagsfeier zu mieten. Hier sind einige Tipps und Anlaufstellen: 1. **Bürgerhäuser & N... [mehr]
Der Mietendeckel Berlin war ein Gesetz, das in Berlin von Februar 2020 bis April 2021 galt. Offiziell hieß es „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (MietenWoG Bln)... [mehr]
In Berlin gibt es keine gesetzlich festgelegte absolute Obergrenze für die Nettokaltmiete bei möblierten Wohnungen. Allerdings gilt auch für möblierte Wohnungen grundsätzlich... [mehr]