Ist es rechtlich möglich, eine WBS-Wohnung in Berlin unterzuvermieten?

Antwort

Ja, es ist rechtlich möglich, eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein (WBS) in Berlin unterzuvermieten, jedoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. 1. **Zustimmung des Vermieters**: Du benötigst in der Regel die schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung. Dies ist besonders wichtig, da der Vermieter das Recht hat, die Untervermietung abzulehnen, wenn er einen wichtigen Grund hat. 2. **WBS-Bedingungen**: Die Untervermietung darf nicht gegen die Bedingungen des WBS verstoßen. Das bedeutet, dass der Untermieter ebenfalls die Voraussetzungen für einen WBS erfüllen sollte. 3. **Mietvertrag**: Der Untermietvertrag sollte klar und rechtlich korrekt formuliert sein, um spätere Konflikte zu vermeiden. 4. **Mietpreisbremse**: Bei der Untervermietung müssen die Regelungen zur Mietpreisbremse beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Miete nicht über dem zulässigen Rahmen liegt. Es ist ratsam, sich vor der Untervermietung rechtlich beraten zu lassen, um alle Aspekte zu klären.

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