Wie kann ich als Vermieter den unterschriebenen Mietvertrag widerrufen?

Antwort

Ein Vermieter hat grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht für einen bereits unterschriebenen Mietvertrag. Ein Widerruf ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa wenn im Vertrag eine entsprechende Klausel enthalten ist oder wenn beide Parteien einvernehmlich den Vertrag aufheben. Andernfalls bleibt nur die Möglichkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe. Für detaillierte rechtliche Beratung sollte ein Anwalt konsultiert werden.

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