Du hast das Recht, die Belege für die abgerechneten Kosten einzusehen. Dein Vermieter muss dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewähren (§ 259 BGB). Das gilt insbesondere,... [mehr]
Ja, der Vermieter kann dir die Belege nach Hause senden, wenn du darum bittest. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung für den Vermieter, dies zu tun. Normalerweise hast du das Recht, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen, was in der Regel bedeutet, dass du sie beim Vermieter oder der Hausverwaltung einsehen kannst. Wenn du die Belege zugeschickt bekommen möchtest, solltest du dies freundlich anfragen und eventuell anbieten, die Kosten für den Versand zu übernehmen.
Du hast das Recht, die Belege für die abgerechneten Kosten einzusehen. Dein Vermieter muss dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewähren (§ 259 BGB). Das gilt insbesondere,... [mehr]
Es gibt keine offizielle, allgemein gültige Quote oder Statistik darüber, in wie vielen Fällen Vermieter von Neubauwohnungen die Hundehaltung erlauben. Die Entscheidung liegt im Ermesse... [mehr]
Wenn die Heizung trotz mehrfacher Einstellungen nicht funktioniert, hast du als Mieter bestimmte Rechte gegenüber deinem Vermieter. Hier sind die Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Mä... [mehr]
Wenn der Vermieter die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt hat, muss er mit gewissen, durch das Tier verursachten Gebrauchsspuren rechnen. Dazu gehören kleinere, übliche Abnutzungen wie l... [mehr]
Ein Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich nur aus berechtigtem Interesse und nach vorheriger Ankündigung betreten. Es gibt kein festgelegtes Gesetz, das eine bestimmte Anzahl von Besichti... [mehr]
Nein, der Vermieter darf ohne deine ausdrückliche Erlaubnis grundsätzlich keine Fotos in deiner Wohnung machen. Deine Wohnung ist dein privater Lebensraum und durch das Grundgesetz (Art. 13... [mehr]
Kommt es zu einem Wasserschaden, der durch einen Handwerker verursacht wurde, den der Vermieter beauftragt hat, gilt grundsätzlich Folgendes: **Haftung:** Für Schäden, die durch Hand... [mehr]
Um sicherzustellen, dass du als Mieter*in nicht für die Kosten einer vom Vermieter beauftragten Arbeit aufkommen musst, solltest du Folgendes beachten: 1. **Keine Auftragsbestätigung unters... [mehr]
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen V... [mehr]
Ob die Mieterhöhung ab November korrekt ist, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden. In Deutschland gilt bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB (Mieterhö... [mehr]