Was soll ich machen, wenn der Vermieter auf mein Anliegen nicht antwortet?

Antwort

Wenn der Vermieter auf dein Anliegen nicht antwortet, kannst du folgende Schritte unternehmen: 1. **Erinnerungsschreiben**: Sende eine schriftliche Erinnerung per Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen Nachweis, dass dein Anliegen zugestellt wurde. 2. **Frist setzen**: Setze dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beantwortung deines Anliegens. Eine Frist von 14 Tagen ist in der Regel angemessen. 3. **Mieterschutzbund**: Wende dich an den Mieterschutzbund oder eine ähnliche Organisation. Diese können dir rechtlichen Rat geben und dich unterstützen. 4. **Rechtsanwalt**: Ziehe in Erwägung, einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren, wenn der Vermieter weiterhin nicht reagiert. 5. **Mietminderung**: Unter bestimmten Umständen kannst du die Miete mindern. Dies sollte jedoch nur nach rechtlicher Beratung erfolgen, um sicherzustellen, dass du im Recht bist. 6. **Behörden einschalten**: In schwerwiegenden Fällen kannst du auch die zuständige Behörde oder das Ordnungsamt informieren. Es ist wichtig, alle Schritte und Kommunikation schriftlich zu dokumentieren, um im Falle eines Rechtsstreits Beweise zu haben.

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