Was besagt die Sozialklausel Miete?

Antwort

Die Sozialklausel im Mietrecht, auch Härteklausel genannt, ist eine Regelung, die Mieter vor einer Kündigung schützt, wenn diese für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese Klausel ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 574 verankert. Laut § 574 BGB kann ein Mieter der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Typische Härtegründe können sein: - Hohes Alter des Mieters - Krankheit oder Behinderung - Schwangerschaft - Schwierigkeit, eine vergleichbare Ersatzwohnung zu finden Der Mieter muss die Härtegründe im Widerspruch gegen die Kündigung darlegen und beweisen. Der Vermieter kann dann entweder die Kündigung zurückziehen oder die Angelegenheit vor Gericht bringen, wo eine Abwägung der Interessen beider Parteien erfolgt.

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