Nebenkostenabrechnung nach Immobilienverkauf?

Antwort

Bei der Nebenkostenabrechnung nach dem Verkauf einer Immobilie ist es wichtig, einige zu beachten. Grundsätzlich bleibt der Verkäufer bis zur Übergabe der Immobilie für die Nebenkosten verantwortlich. Das bedeutet, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten, wie z.B. Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr und Grundsteuer, in der Abrechnung berücksichtigt werden müssen. Nach dem Verkauf sollte im Kaufvertrag geregelt werden, wie die Nebenkosten zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Oft wird eine sogenannte „pro rata temporis“-Regelung angewendet, bei der die Kosten anteilig für den Zeitraum bis zur Übergabe berechnet werden. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen und Abrechnungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls einen Fachmann, wie einen Steuerberater oder Immobilienexperten, zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt erfolgt.

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