Was kann ich machen, wenn der Vermieter nach Auszug Mängel in Rechnung stellt, die ich am ersten Tag beim Einzug gemeldet habe?

Antwort

Wenn dir der Vermieter nach deinem Auszug Mängel in Rechnung stellt, die du bereits am ersten Tag beim Einzug gemeldet hast, kannst du folgende Schritte unternehmen: 1. **Dokumentation prüfen**: Überprüfe, ob du eineliche Bestätigung oder ein Übergabeprotokoll hast, in dem die Mängel bei deinem Einzug festgehalten wurden. Diese Dokumente sind entscheidend, um nachzuweisen, dass die Mängel bereits vor deinem Einzug vorhanden waren. 2. **Kommunikation mit dem Vermieter**: Setze dich schriftlich mit deinem Vermieter in Verbindung und lege alle relevanten Dokumente bei, die belegen, dass die Mängel bereits bei deinem Einzug gemeldet wurden. Fordere eine Klärung und Rücknahme der Rechnung. 3. **Rechtliche Beratung**: Wenn der Vermieter nicht kooperiert, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt für Mietrecht kann dir helfen, deine Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. 4. **Mieterverein**: Du kannst auch Mitglied in einem Mieterverein werden. Diese Vereine bieten oft rechtliche Beratung und Unterstützung bei Konflikten mit Vermietern. Es ist wichtig, alle Schritte und Kommunikationen gut zu dokumentieren, um im Streitfall klare Beweise zu haben.

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