Darf der Vermieter nach dem Auszug des Mieters das Briefkastenschild entfernen?

Antwort

Ja, der Vermieter darf das Briefkastenschild nach dem Auszug des Mieters entfernen. Das Briefkastenschild gehört in der Regel zum Eigentum des Vermieters, und sobald der Mietvertrag endet, hat derieter das Recht, alle mit der Mietwohnungen Einrichtungen und Beschilderungen zu ändern oder zu entfernen. Es ist jedoch ratsam, dies in einem angemessenen Zeitraum nach dem Auszug zu tun, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

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