Ja, der Vermieter darf das Briefkastenschild nach dem Auszug des Mieters entfernen. Das Briefkastenschild gehört in der Regel zum Eigentum des Vermieters, und sobald der Mietvertrag endet, hat de... [mehr]
Ja, der Vermieter darf das Briefkastenschild nach dem Auszug des Mieters entfernen. Das Briefkastenschild gehört in der Regel zum Eigentum des Vermieters, und sobald der Mietvertrag endet, hat de... [mehr]
In der Regel darf der Eigentümer das Briefkastenschild entfernen, wenn der dinglich Wohnberechtigte sein Wohnrecht nicht mehr ausübt. Das Wohnrecht ist an die Personunden, die es innehat, un... [mehr]