Hier ist ein Beispiel für eine höfliche und klare Erinnerung per E-Mail: --- Betreff: Erinnerung: Kein Übernachten auf dem Parkplatz gestattet Sehr geehrte Eigentümerinnen und E... [mehr]
In der Regel darf der Eigentümer das Briefkastenschild entfernen, wenn der dinglich Wohnberechtigte sein Wohnrecht nicht mehr ausübt. Das Wohnrecht ist an die Personunden, die es innehat, und wenn diese Person nicht mehr dort wohnt oder das Wohnrecht nicht mehr ausübt, hat der Eigentümer das Recht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung des Briefkastens zu ändern. Es ist jedoch ratsam, vorher rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Hier ist ein Beispiel für eine höfliche und klare Erinnerung per E-Mail: --- Betreff: Erinnerung: Kein Übernachten auf dem Parkplatz gestattet Sehr geehrte Eigentümerinnen und E... [mehr]
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]
Die Villa Borsig in Berlin ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Auswärtigen Amt genutzt und dient heute als Sitz der Akademie Auswärtiger Dienst.