Darf der Eigentümer das Briefkastenschild entfernen, wenn der Wohnberechtigte sein Wohnrecht nicht mehr ausübt?

Antwort

In der Regel darf der Eigentümer das Briefkastenschild entfernen, wenn der dinglich Wohnberechtigte sein Wohnrecht nicht mehr ausübt. Das Wohnrecht ist an die Personunden, die es innehat, und wenn diese Person nicht mehr dort wohnt oder das Wohnrecht nicht mehr ausübt, hat der Eigentümer das Recht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung des Briefkastens zu ändern. Es ist jedoch ratsam, vorher rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

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