Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]
Hier ist ein Beispiel für eine höfliche und klare Erinnerung per E-Mail: --- Betreff: Erinnerung: Kein Übernachten auf dem Parkplatz gestattet Sehr geehrte Eigentümerinnen und Eigentümer, ich möchte Sie daran erinnern, dass das Parken von Fahrzeugen über Nacht auf unserem Parkplatz gemäß der Hausordnung nicht gestattet ist. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug sowie die Fahrzeuge Ihrer Gäste den Parkplatz über Nacht nicht nutzen. Diese Regelung dient dazu, allen Bewohnern einen reibungslosen Ablauf und ausreichend Parkmöglichkeiten zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name] [ggf. Funktion, z.B. Hausverwaltung oder Beirat] [Kontaktinformationen] --- Du kannst den Text natürlich noch an deine Situation anpassen.
Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]