Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]
Bauliche Lasten im Grundbuch beziehen sich auf bestimmte Verpflichtungen oder Beschränkungen, die mit einem Grundstück verbunden sind. Ein Beispiel für eine bauliche Last könnte eine Wegerechtslast sein, die es einer bestimmten Person oder Gruppe erlaubt, über das Grundstück zu gehen oder es zu nutzen, um Zugang zu einem anderen Grundstück zu erhalten. Ein weiteres Beispiel wäre eine Dienstbarkeit, die vorschreibt, dass ein Teil des Grundstücks nicht bebaut werden darf, um beispielsweise den Blick auf eine Landschaft zu schützen oder um Licht und Luft für benachbarte Grundstücke zu gewährleisten. Diese Lasten werden im Grundbuch eingetragen und sind für zukünftige Käufer des Grundstücks bindend.
Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]
Ein Notwegerecht wird in der Regel durch eine sogenannte Grunddienstbarkeit vertraglich gesichert. Das bedeutet: 1. **Vertragliche Vereinbarung:** Die beteiligten Grundstückseigentümer (der... [mehr]
Ja, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichgestellt, wenn es um die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod des Er... [mehr]
Ein handschriftliches Testament allein reicht in der Regel **nicht** aus, um eine Berichtigung des Grundbucheintrags (z. B. nach dem Tod eines Eigentümers) zu veranlassen. Für die Berichtig... [mehr]
Im Grundbuch ist bei einem Miteigentumsanteil in der Regel die Gesamtfläche des Grundstücks angegeben, nicht die auf dich entfallende anteilige Fläche. Dein Anteil am Grundstück wi... [mehr]
Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten herauszufinden, wann dein Wohnhaus gebaut wurde: 1. **Grundbuchamt**: Im Grundbuch sind oft Informationen zum Baujahr oder zu früheren Besitzern und Bauant... [mehr]