Um den Verfahrensstand bei einem Gerichtsvollzieher zu erfragen, kann ein formelles Schreiben aufgesetzt werden. Hier ist ein Beispiel, wie ein solches Schreiben aussehen könnte: --- [Dein Name... [mehr]
Um den Verfahrensstand bei einem Gerichtsvollzieher zu erfragen, kann ein formelles Schreiben aufgesetzt werden. Hier ist ein Beispiel, wie ein solches Schreiben aussehen könnte: --- [Dein Name... [mehr]
Der Gerichtsvollzieher prüft bei der Abnahme der Vermögensauskunft in der Regel nicht direkt, ob der Schuldner Unterhalt zahlt. Die Vermögensauskunft dient dazu, die finanziellen Verh&a... [mehr]
Gerichtsvollzieher sind in Deutschland in der Regel bei den Amtsgerichten angestellt. Sie sind für die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen zuständig, wie zum Beispiel die Durchset... [mehr]
Um einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, um eine erlassene einstweilige Verfügung an den Antragsgegner zuzustellen, gehst du in der Regel wie folgt vor: 1. **Einstweilige Verfügung erhal... [mehr]
Eine Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher erfolgt, wenn ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel hat, beispielsweise ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, und die Forderung nicht... [mehr]
Ein Gerichtsvollzieher ist ein Beamter, der im Auftrag von Gerichten und Gläubigern tätig wird, um gerichtliche Entscheidungen durchzusetzen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem di... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es üblich, dass Anwälte mit Gerichtsvollziehern über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommunizieren. Das beA dient der sicheren und elektronische... [mehr]
Eine Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher bedeutet, dass jemand Geld oder Dinge, die einem gehören, weggenommen werden, um Schulden zu begleichen. Wenn jemand nicht für das, was er g... [mehr]
Die Vermögensauskunft ist ein Verfahren, das von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt wird, um die finanziellen Verhältnisse einer Person zu ermitteln, die Schulden hat. Dabei kann der... [mehr]
§ 808 der Zivilprozessordnung (ZPO) in Deutschland regelt die Pfändung von körperlichen Sachen. Hier ist der Wortlaut des § 808 ZPO: **§ 808 Pfändung körperlicher S... [mehr]