Prüft der Gerichtsvollzieher bei der Abnahme der Vermögensauskunft, ob der Schuldner Unterhalt zahlt?

Antwort

Der Gerichtsvollzieher prüft bei der Abnahme der Vermögensauskunft in der Regel nicht direkt, ob der Schuldner Unterhalt zahlt. Die Vermögensauskunft dient dazu, die finanziellen Verhältnisse des Schuldners zu ermitteln, um festzustellen, ob und in welchem Umfang er in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen. Informationen über Unterhaltszahlungen können jedoch relevant sein, da sie das verfügbare Einkommen des Schuldners beeinflussen. Es ist möglich, dass der Gläubiger oder das Gericht in einem separaten Verfahren Informationen über Unterhaltsverpflichtungen anfordert, aber dies geschieht nicht automatisch im Rahmen der Vermögensauskunft.

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