Muss der Anwalt mit einem Gerichtsvollzieher per BEA kommunizieren?

Antwort

Ja, in Deutschland ist es üblich, dass Anwälte mit Gerichtsvollziehern über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommunizieren. Das beA dient der sicheren und elektronischen Kommunikation zwischen Anwälten und anderen Verfahrensbeteiligten, einschließlich Gerichtsvollziehern. Diese Form der Kommunikation ist gesetzlich vorgeschrieben und soll die Effizienz und Sicherheit im Rechtsverkehr erhöhen.

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