In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es üblich, dass Anwälte mit Gerichtsvollziehern über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommunizieren. Das beA dient der sicheren und elektronischen Kommunikation zwischen Anwälten und anderen Verfahrensbeteiligten, einschließlich Gerichtsvollziehern. Diese Form der Kommunikation ist gesetzlich vorgeschrieben und soll die Effizienz und Sicherheit im Rechtsverkehr erhöhen.
In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]