Ein Gerichtsvollzieher darf grundsätzlich nur im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse Einsicht in Unterlagen nehmen. Wenn du zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher: Offenbarungseid) verpflichtet bist, kann der Gerichtsvollzieher verlangen, dass du deine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegst. Dazu können auch Kontoauszüge gehören, allerdings in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum, meist die letzten 3 Monate bis maximal 1 Jahr, um aktuelle Einnahmen und Ausgaben zu prüfen. Kontoauszüge von vor 5 Jahren darf der Gerichtsvollzieher normalerweise **nicht** ohne besonderen Grund einsehen. Nur wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass du Vermögenswerte verschwiegen hast oder unrechtmäßige Handlungen vorliegen, könnte das Gericht in Ausnahmefällen eine weitergehende Prüfung anordnen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesrechtsanwaltskammer](https://www.brak.de/) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/). Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt.