Nein, der Gerichtsvollzieher selbst setzt keine Zwangshaft durch. Die Zwangshaft ist ein gerichtliches Zwangsmittel, das zum Beispiel im Rahmen der Erzwingungshaft bei der Vollstreckung von Geldforderungen oder zur Durchsetzung von Auskunftspflichten angeordnet werden kann. Der Ablauf ist folgender: Das zuständige Gericht ordnet die Zwangshaft an, wenn andere Zwangsmittel (wie z.B. Zwangsgeld) erfolglos geblieben sind. Die Vollstreckung der Zwangshaft erfolgt dann durch die Polizei oder die Justizbehörden, nicht durch den Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher kann aber beim Gericht die Anordnung der Zwangshaft beantragen, wenn der Schuldner seinen Pflichten nicht nachkommt. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/).